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   RG, 03.07.1908 - V 420/08   

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RG, 03.07.1908 - V 420/08 (https://dejure.org/1908,5)
RG, Entscheidung vom 03.07.1908 - V 420/08 (https://dejure.org/1908,5)
RG, Entscheidung vom 03. Juli 1908 - V 420/08 (https://dejure.org/1908,5)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Anwendung des Satzes volenti non fit injuria auf tätliche Beleidigung (§ 185 St.G.B.'s). 2. Kann in lediglich stillschweigendem Dulden einer unzüchtigen Berührung eine Einwilligung gefunden werden? 3. Inwieweit unterliegt die Feststellung einer Strafkammer, daß die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 41, 392
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

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  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52

    Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227

    Eine solche Auffassung würde fehl gehen (RGSt 41, 392, 396 f).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

    Von entsprechenden Kriterien gehen im Bereich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher § 3 JGG und bei der Zustimmung Jugendlicher zur Verletzung eigener Rechtsgüter durch Dritte auch Rechtsprechung und Schrifttum aus (vgl. u.a.: RGSt 41, 392; 72, 399; RG JW 1939, 32; BGHSt 4, 88, 90 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 373/52]; 12, 379, 382 [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58]; BGHZ 29, 33; BGH NJW 1981, 932: BayObLG JR 1978, 296; OLG München NJW 1958, 633 [OLG München 07.12.1956 - 3 U 1285/54]; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 40 vor § 32; Lenckner ZStW 72, 446, 456; Jähnke in LK 10. Aufl. Rdn. 25/26 vor § 211 und § 216 Rdn. 7; Meister GA 1953, 166, 167).
  • BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83

    Ausgestaltung der Entführung wider Willen als zweiaktiges Delikt - Ausschluss

    Das mit einem solchen Willensmangel behaftete Einverständnis ist unbeachtlich, kann infolgedessen keine tatbestandsausschließende Wirkung haben (BGHSt 1, 197, 291 [BGH 29.05.1951 - 1 StR 231/51] ; RGSt 41, 392, 346; Eser a.a.O. § 237 Rdn. 16; Horn a.a.O. Rdn. 8; Lackner a.a.O. Rdn. 3 a; Vogler § 237 Rdn. 11).
  • BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62

    Einwilligung in die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer

    Trotzdem sind Willensmängel nicht völlig unbeachtlich; entscheidend ist bei einer irrigen Einwilligung, ob nach Lage der Verhältnisse der Wille in einer Art und in einem Maße beeinträchtigt ist, daß die Willensentschließung noch als Ausfluß einer eigenen wahren inneren Willensbildung des Betroffenen gelten kann (RGSt 41, 392/395; BGHSt 16, 309).
  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 45/60

    Rechtsnatur der Einwilligung in eine Rechtsgutverletzung

    Das alles entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. RGSt 41, 392; 62, 190; 71, 349; BVerfGE 10, 303; BGHSt 4, 88; 5, 362; 6, 232; BGHZ 29, 33; 34, 20 und BGH VI ZR 189/59 vom 14. März 1961 = NJW 1961, 655, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
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  • BGH, 04.05.1965 - 1 StR 123/65

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Beleidigung bei Begehung eines

    Denn in der Einwilligung eines noch nicht 18 Jahre alten Mädchens in eine unzüchtige Handlung ist nur dann ein Verzicht auf die Geschlechtsehre zu finden, wenn das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als unzüchtige Handlung erfaßt, sondern auch das Wesen der Geschlechtsehre begriffen hat und erkennt, daß die Duldung einer solchen Handlung oder die Einwilligung in sie die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schließen kann (RGSt 41, 392; 45, 344; 60, 34; 71, 349; 75, 179; BGHSt 5, 362 und zahlreiche andere unveröffentlichte Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 447/60

    Beleidigung durch unzüchtige Berührungen - Beurteilung der irrtümlichen Annahme

    Diese Erwägung geht von der herrschenden Rechtsprechung aus, daß bei rechtlich beachtlicher Einwilligung des Beleidigten die Strafbarkeit der Ehrverletzung entfällt und daß die irrtümliche Annahme einer solchen Einwilligung den Vorsatz des Täters ausschließt (vgl. RGSt 41, 392, 394; 71, 349, 350; 75, 179, 182; BGHSt 5, 362; BGH NJW 1951, 368).
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